(Stand 27.5.2024)
1. Geltung
1.1 Für alle – auch zukünftige – Lieferungen an unsere Kunden gelten die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen. Durch Auftragserteilung bzw. durch Warenannahme gelten die AGB als anerkannt. Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Kunden gelten nur, soweit wir ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmen.
1.2 Wir sind berechtigt, die Verkaufs- und Lieferbedingungen zu ändern. Änderungen werden ab dem Datum ihrer Gültigkeit wirksam, wenn unser Kunde nicht binnen einer Frist von 6 Wochen nach Mitteilung der Änderung widerspricht. Auf diese Folge weisen wir unseren Kunden bei Mitteilung der Änderung ausdrücklich hin.
1.3 Künftige mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, es sei denn, sie beruhen auf einer individuellen Vertragsabrede. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Schriftformklausel.
1.4 Beim Betrieb einer Apotheke sind gesetzliche Anforderungen durch den Kunden und seine Angestellten einzuhalten, insbesondere das Apothekengesetz, die Apothekenbetriebsordnung sowie die jeweils einschlägige Berufsordnung der jeweiligen Landesapothekerkammer. Wir achten die pharmazeutische Unabhängigkeit und heilberufliche Eigenverantwortung unserer Kunden bei Bezugs- und Abgabeentscheidungen.
Konditionen und Leistungen, die auf vertraglicher Basis geschuldet sind, berühren nicht die pharmazeutische Unabhängigkeit unserer Kunden.
2. Vertragsabschluss
2.1 Unsere Angebote sind für uns freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung oder durch Übersendung der Ware zustande.
2.2 Bestellungen sind möglich per E-Mail, MSV3, Fax, Telefon und Brief/Post. Die entsprechenden Kontaktdaten sind auf unserer Homepage zu finden (www.virion.de).
2.3 Die Annahme der Lieferungen durch unseren Kunden ist eine Hauptpflicht.
2.4 Bei Betäubungsmitteln, Gefahrstoffen, Giften und anderen Stoffen, deren Abgabe oder Anwendung besonderen gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften unterliegt, gilt die Bestellung unseres Kunden gleichzeitig als Erklärung dafür, dass diese Stoffe für einen erlaubten Zweck im Sinne dieser gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften verwendet werden, insbesondere, dass der Bezug nicht rechtswidrig ist.
3. Lieferung
3.1 Für unsere Lieferung ist allein unsere Auftragsbestätigung maßgeblich. Wir sind zu Teillieferungen berechtig.
3.2 Die Lieferung steht unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung. Wird aus von uns zu vertretenden Gründen ein Liefertermin nicht eingehalten, so hat der Kunde uns schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen, sofern diese nicht ausnahmsweise entbehrlich ist. Nach fruchtlosem Fristablauf steht dem Kunden lediglich ein Rücktrittsrecht zu. Dies gilt nicht, wenn Ansprüche auf Ersatz von Schäden unseres Kunden wegen leicht fahrlässiger Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung unser Kunde regelmäßig vertrauen darf (i.F. „wesentliche Vertragspflichten“), bestehen. In diesem Fall ist der Schadensersatz auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
3.3 Alle Fälle von höherer Gewalt, Streik, Aussperrung, behördlichen Maßnahmen und ähnlichen, von uns nicht zu vertretenden Hindernissen berechtigen uns, in angemessenem Umfang und für angemessene Zeitdauer, mindestens für die Zeitdauer und den Umfang solcher Hindernisse, zum Lieferaufschub. Unser Kunde hat in diesen Fällen keine Rechte oder Ansprüche wegen Spätbelieferung. Führen die genannten Umstände zu einem endgültigen Leistungshindernis, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3.4 Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Kunden. Arzneimittelrechtliche Bestimmungen bleiben davon unberührt. Die Übergabe der Ware erfolgt nur gegen Empfangsbestätigung durch unseren Kunden oder eine von diesem bevollmächtigte Person.
3.5 Unser Kunde hat uns unverzüglich eine Änderung seines Namens und/oder seiner Anschrift anzuzeigen. Ferner hat uns unser Kunde unverzüglich anzuzeigen, wenn seine Betriebs-Erlaubnis erlischt, insbesondere widerrufen wird.
4. Mängelrügen und Gewährleistung
4.1 Es gelten die kaufmännischen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Überprüfung und/oder Abholung durch uns bereitzuhalten. Für den Fall der Lieferung nicht bestellter Arzneimittel erfolgt die Rüge über das Formblatt gemäß Ziffer 7.2, wobei ebenfalls die erforderliche Bestätigung
einschließlich des Nachweises über die ordnungsgemäße Lagerung gemäß Ziffer 7.3 auf Anforderung von uns übermittelt wird. Sofern das insofern zurückgegebene Arzneimittel eine Fehlermeldung gemäß Artikel 11 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/161 auslöst, gilt Ziffer
7.4 entsprechend.
4.2 Sollte der Liefergegenstand mangelhaft sein, so liefern wir nach unserer Wahl mangelfreie Ware oder beseitigen den Mangel. Schlägt diese Nacherfüllung fehl, so kann unser Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen.
5. Preise, Verpackung und Zahlungsbedingungen
5.1 Die Berechnung der Preise erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart oder angegeben ist, zu den am Tag der Lieferung gültigen Preisen zzgl. der jeweils am Tag der Lieferung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5.2 Die Verpackung wird sorgfältig vorgenommen. Ersatzansprüche jeder Art wegen mangelhafter Verpackung sind jedoch ausgeschlossen.
5.3 Die Sendungen werden unter Ausnutzung des kostengünstigsten Versandweges nach unserer Wahl ausgeliefert. Auf Wunsch des Kunden ist ein besonderer Versandweg möglich. Gebühren für Sonder- und Kurierfahrten werden nach Aufwand berechnet (zusätzlich zu etwaigen Versand- oder Sonder-Gebühren). Dem Kunden steht es frei, Sendungen selbst abzuholen.
5.4 Zahlungen haben kostenfrei zu erfolgen; soweit nichts anderes vereinbart oder in der Rechnung vermerkt ist. Rechnungen sind 15 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern nicht auf der Rechnung ein anderer Fälligkeitszeitpunkt genannt ist. Bei Zahlung bis Tag 10 nach Rechnungsdatum werden 0,5% Skonto gewährt. Maßgebend ist jeweils der Zahlungseingang bei uns. Die sich aus der Skontogewährung ergebende und vom Rechnungsbetrag insgesamt abzuziehende Skontosumme errechnet sich aus der Summe der für jeden Einzelartikel dieser Rechnung gewährten Skontobeträge. Für jeden Einzelartikel erfolgt maximal ein Skontoabzug vom Netto-Rechnungsbetrag in Höhe von € 37,80. Andere Zahlungsmittel als Banküberweisungen werden unter Vorbehalt angenommen und nur mit dem Betrag gutgeschrieben, der sich nach Abzug aller Kosten/Spesen, die zu Lasten des Bestellers gehen, ergibt. Aufrechnungen gegenüber unseren Forderungen sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig; diese Einschränkung gilt nicht für Gegenansprüche aus dem konkreten Vertragsverhältnis.
5.5 Unser Kunde willigt widerruflich ein, dass wir ihm unsere Rechnungen in elektronischer Form im pdf-Format übermitteln. Unser Kunde kann seine Einwilligung jederzeit durch schriftliche Erklärung uns gegenüber widerrufen. Er wird darauf hingewiesen, dass er für die GoBD-konforme
Aufbewahrung selbst verantwortlich ist.
5.6 Unsere Rechnungen gelten als anerkannt, wenn ihnen nicht binnen vier Wochen nach Erhalt widersprochen wird.
5.7 Im Falle des Zahlungsverzugs erheben wir unter Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen die uns zustehenden Verzugszinsen. Außerdem sind wir berechtigt, im Falle des Zahlungsverzugs die gesetzliche Pauschale von € 40,00 zu verlangen.
5.8 Es gilt die jeweils gültige individuelle Skontovereinbarung. Wir geben allen Kunden zur Sicherstellung der Skontoausnutzung die Möglichkeit, im Wege des SEPAFirmenlastschriftverfahrens zu zahlen. Voraussetzung für die Skontogewährung ist eine vorfristige Zahlung (maßgebend ist der Eingang der Zahlung bei uns). Solange unser Kunde uns gegenüber mit Zahlungsverpflichtungen im Rückstand ist, oder sofern wir unseren Kunden nur gegen Vorauszahlung beliefern, wird kein Skonto gewährt.
5.9 Die Annahme von Abtretungen erfolgt erfüllungshalber. Sämtliche Kosten, die uns dadurch entstehen, trägt unser Kunde.
5.10 Werden uns Zahlungsschwierigkeiten unseres Kunden bekannt, z.B. Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens bzw. Abweisung des Eröffnungsantrages, Abgabe der eidesstattlichen Versicherung etc., oder besteht aus anderen Gründen Veranlassung zur Annahme, dass unser Kunde nicht mehr in der Lage ist, seine Verpflichtungen zu erfüllen, sind wir berechtigt, auch vor Fälligkeit die Zahlung für bereits gelieferte Ware zu verlangen, die Stundung von Forderungen zu widerrufen oder von unseren Rechten nach Ziffer 6 Gebrauch zu machen. Ferner behalten wir uns im Falle von Zahlungsschwierigkeiten unseres Kunden vor, nur gegen Vorauszahlung zu liefern.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller – auch zukünftiger - Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung mit unserem Kunden (bei Apotheken bedeutet dies: Geschäftsverbindung zu allen vom Kunden geführten Apotheken) unser Eigentum (i. F. „Vorbehaltsware“).
6.2 Unser Kunde ist widerruflich berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb zu verarbeiten, zu verbinden oder zu vermischen. Die Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt unser Kunde für uns vor. Unser Kunde stellt uns für die etwaige durch die Beoder Verarbeitung entstehende Haftung, insbesondere von Ansprüchen Dritter, frei. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit Waren, die nicht in unserem Eigentum stehen (i. F. „Fremdware“) erwerben wir im Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu dem der Fremdware. Erwirbt unser Kunde das Alleineigentum an der neuen Sache, sind wir mit ihmdarüber einig, dass er uns das Miteigentum in dem vorgenannten Wertverhältnis schon jetzt überträgt. Die neue Sache gilt als Vorbehaltsware im Sinne von Ziffer 6.1 und wird von unserem Kunden für uns unentgeltlich verwahrt.
6.3 Unser Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb zu veräußern. Er tritt die ihm aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware gegen Dritte zustehenden Forderungen, insbesondere diejenigen gegen Krankenkassen, Ab- und Verrechnungsstellen und
die an ihre Stelle tretenden Forderungen unseres Kunden gegen die von ihm beauftragte Ab- oder Verrechnungsstelle, bereits jetzt sicherungshalber an uns ab. Bei Veräußerung von mit Fremdware verarbeiteten, verbundenen oder vermischten Sachen tritt unser Kunde die ihm zustehende Forderung in der unserem Miteigentumsanteil entsprechenden Höhe ab. Verkauft unser Kunde Vorbehaltsware zusammen mit Fremdware, gilt die Kaufpreisforderung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware als abgetreten. Wir verzichten auf Auskunfts- und Informationsansprüche unseres Kunden gegen Krankenkassen bzw. die von ihm beauftragte Ab- oder Verrechnungsstelle, soweit dadurch gegen § 203 StGB verstoßen würde, insbesondere auf die Überlassung von vertraulichen Patientendaten und -unterlagen; §§ 401 und 402 BGB werden insoweit abbedungen. Wir nehmen diese Abtretungen an. Unser Kunde ist berechtigt, die Forderungen für unsere Rechnung
einzuziehen. Wir können die Ermächtigungen gemäß Ziffer 6.3 Satz 1 und 7 widerrufen, wenn unser Kunde seinen Vertragspflichten nicht ordnungsgemäß nachkommt. Sollten die sicherungshalber an uns abgetretenen Forderungen vom Drittschuldner bestritten oder aus anderen
Gründen nicht erfüllt werden, wird unser Kunde die abgetretenen Forderungen auf unsere Kosten einziehen. Der Wechsel der Ab- oder Verrechnungsstelle ist uns spätestens binnen 2 Wochen nach Wirksamkeit des Wechsels anzuzeigen.
6.4 Die Übernahme von Forderungen in eine laufende Rechnung, die Saldierung sowie die Anerkennung des Saldos lassen den vereinbarten Eigentumsvorbehalt sowie die Forderungsabtretung unberührt. Sie dienen dann der Sicherung unserer Saldoforderung.
6.5 Übersteigt der Wert der durch den verlängerten Eigentumsvorbehalt sowie die Forderungsabtretung erlangten Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, werden wir auf Verlangen unseres Kunden den überschießenden Teil der Sicherheiten freigeben, wobei uns die Auswahl der freizugebenden Waren bzw. Forderungen zusteht.
6.6 Wir können die Ermächtigung zur Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit Fremdware, zur Forderungseinziehung oder zur Veräußerung von Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb widerrufen, wenn unser Kunde schuldhaft seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.
6.7 Die Belastung der Vorbehaltsware mit Rechten Dritter, insbesondere Verpfändung und Sicherungsübereignung an Dritte, bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
6.8 Unser Kunde hat uns unverzüglich anzuzeigen, wenn unsere Rechte an der Vorbehaltsware durch Maßnahmen der Zwangsvollstreckung oder sonstige Maßnahmen Dritter beeinträchtigt oder gefährdet werden sollten. Er hat den Dritten auf unsere Rechte rechtzeitig hinzuweisen. Gleiches gilt, wenn an uns abgetretene Forderungen durch Pfändung oder sonstige Maßnahmen Dritter beeinträchtigt werden.
6.9 Mit Widerruf nach Ziffer 6.6 sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware aus dem Besitz unseres Kunden wegzunehmen und an einen anderen Ort zu bringen bzw. verbringen zu lassen. Zu diesem Zweck sind wir insbesondere berechtigt, Grundstück und Gebäude unseres Kunden zu betreten.
7. Rücknahmen und Retouren
7.1 Die Rücknahme ordnungsgemäß gelieferter, fehlerfreier Ware ist ausgeschlossen, es sei denn wir stimmen der Rücknahme bzw. dem Umtausch (nach unserer Wahl) ausdrücklich vorher schriftlich zu. Eine Verpflichtung zur Rücknahme oder zum Umtausch - über die gesetzlichen
Mängelrechte hinaus - besteht nicht.
7.2 Für eine Retouren-Anfrage ist zwingend die Verwendung des Formblatts „Retoure“ (abrufbar unter www.virion.de), zu verwenden. Bei Rücksendungen ohne vorheriges schriftliches Einverständnis sind wir weder zur Aufnahme, Aufbewahrung noch zur Kaufpreisrückerstattung verpflichtet.
7.3 Wir nehmen nur Waren zurück, die verkehrsfähig im Sinne der produktspezifischen, insbesondere der arzneimittelrechtlichen
Bestimmungen unter besonderer Berücksichtigung von § 7b Abs. 2 Arzneimittelhandelsverordnung sind, vom Arzneimittelgroßhandel bezogen und seit der Lieferung ordnungsgemäß gelagert und gehandhabt wurden, insbesondere den Verantwortungsbereich unseres Kunden
nicht verlassen haben, kein Umstand vorliegt, der darauf hindeutet, dass es sich bei den zurückgegebenen Waren um Fälschungen, insbesondere keine Fälschungen im Sinne des Arzneimittelrechts, handelt und unser Kunde uns dies schriftlich bestätigt und einen Nachweis über die ordnungsgemäße Lagerung erbringt.
7.4 Sofern entgegen der Erklärung des Kunden gemäß Ziffer 7.3 bei der Verifizierung des individuellen Erkennungsmerkmals eines von diesem zurück gegebenen Arzneimittel gemäß Artikel 11 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/161 eine Fehlermeldung ausgelöst wird, besteht für
das Arzneimittel die Vermutung der fehlenden Verkehrsfähigkeit und gegebenenfalls ein Fälschungsverdacht. In diesem Fall wird das Arzneimittel unter Quarantäne gestellt und kann erst nach Freigabe durch die zuständige Überwachungsbehörde an den Kunden zurückgegeben werden. Eine Gutschrift kann nicht erstellt werden, es sei denn, der Kunde kann die Ursache für die Fehlermeldung rechtzeitig innerhalb der entsprechenden Frist beseitigen, insbesondere den Status eines zuvor deaktivierten Arzneimittels gem. Art. 13 Delegierte Verordnung (EU) 2016/161 wieder zu aktivieren, wofür der Kunden die alleinige Verantwortung trägt. PHOENIX trägt keine Verantwortung dafür, dass der Kunde in die Lage versetzt wird, diese Ursachen rechtzeitig zu beseitigen. Gegebenenfalls infolge nicht oder nicht mehr rechtzeitig erfolgter erneuter Aktivierung von zuvor deaktivierten retournierten Arzneimitteln anfallende Vernichtungskosten sind vom Kunden gegenüber Virion zu erstatten.
7.5 Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers.
8. Haftung
Unsere Schadensersatzhaftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist bei leichter Fahrlässigkeit von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Beschaffenheitsvereinbarungen, die den Mangelschafen betreffen und/oder den Mangelfolgeschaden, vor dessen Eintritt die Beschaffenheitsvereinbarung absichern sollte; Garantien, Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; anfänglichem Unvermögen; zu vertretender Unmöglichkeit und schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Bei anfänglichem Unvermögen, zu vertretender Unmöglichkeit und schuldhafter Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im Übrigen haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen.
9. Datenschutz
9.1 Die folgenden Bedingungen gelten für die Datenverarbeitungen, in denen wir Personenbezogene Daten von Kunden, deren Kontaktpersonen und Mitarbeitern (i.F. „Daten“) als Verantwortliche Stelle verarbeiten. Der Kunde bleibt für die Einhaltung der geltenden Vorschrift des Datenschutzes verantwortlich.
9.2 Wir verarbeiten Daten im Einklang mit geltendem Recht, insbesondere unter Beachtung europarechtlichen Regelungen zum Datenschutz (DSGVO) und der nationalen Vorschriften (u.a. BDSG n.F.). Wir verpflichten sämtliche Unterbeauftragten, die in unserem Auftrag Daten verarbeiten, sich ebenfalls an diese Bestimmungen zu halten. Daten werden zum Teil auch in Ländern außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums verarbeitet. In diesen Fällen stellen wir z.B. über vertragliche Vereinbarungen mit unseren Vertragspartnern und gegebenenfalls zusätzlichen Maßnahmen sicher, dass ein ausreichendes Datenschutzniveau für diese Daten gewährleistet ist.
9.3 Soweit ohne Einwilligung zulässig, wenden wir uns zum Zweck des Marketings und zur Unterbreitung von Angeboten über verschiedene Kommunikationswege (z.B. Telefonie, EMail) an unsere Kunden. Der Kunde hat das Recht, dieser Verarbeitung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widersprechen (siehe den Link unter Ziffer 9.7 zu weiteren Informationen).
9.4 Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung können wir Daten zur Bonitäts- und Kreditprüfung an die Creditreform
Mannheim Dangmann KG in Mannheim, die First Debit GmbH in Hamm, die SCHUFA Holding AG in Wiesbaden, den Verband der Vereine Creditreform in Neuss oder an sonstige Wirtschaftsauskunfteien weitergeben. Zweck ist u.a. das Risiko von Zahlungsausfällen im Einzelfall bewerten zu können.
9.5 Im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen sind wir berechtigt, Daten an konzernverbundenen Unternehmen der PHOENIX group im Sinne des Aktiengesetzes zu internen Verwaltungszwecken zu übermitteln. Daten können auch an Dritte (z.B. Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Banken, Versicherungen, Strafverfolgungsbehörden usw.) weitergegeben werden, wenn ein berechtigtes Interesse oder eine gesetzliche
Pflicht besteht. Weiterhin können wir Daten an Dritte weitergeben, wenn dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist (z.B. Konditionsvereinbarungen, Aktionsteilnahmen, Vertragsabschlüsse oder ähnliche Leistungen, die von uns gemeinsam mit Partnern angeboten werden).
9.6 Soweit gesetzlich zulässig, werden Daten zur Zielgruppenorientierung, Angebots- und Preisoptimierung analysiert und ausgewertet. Der Schwerpunkt liegt auf der Auswertung von aggregierten Daten.
9.7 Wir schulen und verpflichten die Mitarbeiter auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen. Technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherheit der Verarbeitung sind getroffen und einsehbar. Weitere Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten, Auflistung von Rechten der Betroffenen sowie Kontaktdaten sind einsehbar unter (https://www.virion.de/de/datenschutz).
10. Compliance
Unser Kunde hat die Anforderungen der jeweils auf ihn anwendbaren Wettbewerbsvorschriften und Rechtsvorschriften zur Korruptionsbekämpfung einzuhalten. Die Vertragserfüllung durch uns steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von Handelssanktionen entgegenstehen. Wir überprüfen unsere Vertragspartner anhand ausgewählter Sanktionslisten. Unser Kunde verpflichtet sich ferner, nicht gegen die anwendbaren Handelssanktionen zu verstoßen und von jeglichen Handlungen Abstand zu nehmen, die eine mögliche Haftung von uns im Hinblick auf bestehende Handelssanktionen begründen könnten. Unser Kunde wird uns zu jeder Zeit unverzüglich benachrichtigen, sofern Umstände zu seiner Kenntnis gelangen, die im Widerspruch zu den Vorgaben dieser Klausel stehen. Die Nichteinhaltung der vorstehenden Regelungen stellt eine wesentliche Vertragsverletzung dar. Wir behalten uns vor, bei Verstoß des Kunden gegen diese Regelungen den Vertrag bzw. die Geschäftsbeziehung insgesamt fristlos zu kündigen und/oder die Leistung zu verweigern. Im Falle einer Kündigung oder einer Leistungsverweigerung aus vorgenannten Gründen ist die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs oder die Geltendmachung anderer Rechte durch unseren Kunden wegen der Kündigung oder der Leistungsverweigerung ausgeschlossen. Verzögerungen aufgrund von etwaigen Genehmigungsverfahren setzen Fristen und Lieferzeiten außer Kraft.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist Hanau. Gerichtsstand für alle aus der Lieferung entstehenden Streitigkeiten ist Frankfurt am Main.